Widerrufsbelehrung
Hinweis: Bei der Lieferung von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr besteht in der Regel kein Widerrufsrecht. Die konkrete Ausgestaltung muss das Restaurant rechtlich prüfen lassen.
Platzhalter – rechtlich noch nicht geprüft
Dieser Text ist ein Platzhalter und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang muss das Restaurant diesen Inhalt durch eigene, anwaltlich geprüfte Angaben ersetzen.
Hintergrund
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können, kein Widerrufsrecht. Für frisch zubereitete Speisen zur sofortigen Abholung ist das in der Regel einschlägig.
Noch zu ergänzen
- Verbindliche Formulierung durch das Restaurant bzw. dessen Rechtsberatung
- Angaben zu Ausnahmen, etwa bei Gutscheinen oder Waren zum späteren Verzehr
- Muster-Widerrufsformular, falls ein Widerrufsrecht besteht